Zum Werk Der Köhler Feddersen gilt als unverzichtbares Standardwerk. Er kommentiert das UWG
Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) die Preisangabenverordnung (PAngV) das Gesetz über
Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) die
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sowie die Verordnung (EU) 2019 1150
zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von
Online-Vermittlungsdiensten (P2B-VO). Ein detailliertes Fundstellen- Fälle- und
Sachverzeichnis erleichtert den Zugriff auf das durch zahlreiche Details geprägte
Lauterkeitsrecht. Vorteile auf einen Blickzuverlässige Auswertung der gesamten
höchstrichterlichen Rechtsprechungunverzichtbar für jede Wettbewerbsrechtlerin und jeden
Wettbewerbsrechtlerder führende Jahreskommentar zum UWG Zur Neuauflage Das Gesetz zu
Durchführung der Verordnung (EU) 2022 2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.
Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (DSA) und zur Änderung der Richtlinie
2000 31 EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019 1150 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer
von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze (BT-Drs. 20 10031) setzt die
Vorgaben des DSA in nationales Recht um. In diesem Zusammenhang werden einige Bestimmungen des
UKlaG und UWG geändert (im Wesentlichen Anpassungen an das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
Auszuwerten waren wiederum zahlreiche Entscheidungen z.B.:BGH: Gesonderte Angabe des
Pfandbetrags bei Werbung für Waren in Pfandbehältern - Flaschenpfand IV keine wettbewerbliche
Eigenart durch Verwenden eiens Emotionsschlagworts als Produktnamen - Glück OLG Hamburg:
Aufforderung zur Löschung von Internet-Bewertungen als Rechtsdienstleistung OLG Schleswig:
Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern beim Versuch der Rückgewinnung von Mobilfunkverträgen
OLG Frankfurt a.M.: Haftung des Plattformbetreibers. Zielgruppe Für Richterschaft
Rechtsanwaltschaft Unternehmen Verbraucherschutzverbände Industrie- und Handelskammern
Wirtschaftsverbände Hochschulen.