Zum Werk Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25.6.2021
bewirkt eine grundlegende Neugestaltung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705
ff. BGB). Während die alte Fassung der §§ 705-740 BGB keine Binnenstruktur aufweist sind die
neuen §§ 705-740c BGB detailliert strukturiert und ermöglichen so einen raschen Überblick. Das
Gesetz ist am 1.1.2024 in Kraft getreten. Aus der Neuregelung ergibt sich Handlungsbedarf. Da
sowohl das BGB als auch das HGB weitgehend dispositives Recht enthält kann hiervon abgewichen
werden. Deshalb sind zum Inkrafttreten - soweit noch nicht erfolgt - folgende Prüfungen
notwendig: Prüfung aller Gesellschaftsverträge im Hinblick auf die Neuregelungen. Insbesondere
ist zu prüfen ob vertragliche Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen gewünscht sind und
in den Gesellschaftsverträgen normiert werden müssen. GbRs mit Grundstücksbesitz oder anderen
registerrechtlich erfassten Rechten: Prüfung ob Eintragung als eGbR erfolgen muss Prüfung ob
Eintragung als GbR Vorteile bringt (z.B. bei Bietergemeinschaften im Vergaberecht ARGE) oder
vermieden werden soll (Offenlegungspflichten) Vorteile auf einen Blick kompetent aus einer
Hand mit den ersten Erfahrungen seit Inkrafttreten am 1.1.2024 mit Hinweisen zum
Handlungsbedarf Zur Neuauflage Ein Jahr nach Inkrafttreten beinhaltet das Werk: Streitfragen
der Praxis zum Registerverfahren und zur Vererbung von Gesellschaftsanteilen Probleme zum
zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelungen&emsp13 Handlungsbedarf bei Altgesellschaften
entsprechende Rechtsprechung und Literatur wurden praxisgerecht und dogmatisch fundiert
ausgewertet Zielgruppe Für Anwaltschaft Unternehmen alle Register führenden Stellen
Richterschaft.