Zum Werk Johann Wolfgang von Goethe stammte aus einer Juristenfamilie. Eine erste gründliche
Einführung in die Grundbegriffe des Rechts vermittelte ihm bereits der Vater. Goethe studierte
Rechtswissenschaft nach Abschluss der Ausbildung absolvierte er die übliche Gerichtspraxis.
Sodann wurde er als Rechtsanwalt in Frankfurt tätig. Allein diese wenigen biografischen
Hinweise belegen ein Naheverhältnis Goethes zum Recht. Eine systematische Bearbeitung des
Themas (vergleichbar etwa mit Goethes Beziehung zu den Naturwissenschaften) fehlt gleichwohl.
Der Unternehmensrechtsprofessor Anwalt und Goethe-Kenner Friedrich Harrer plädiert in diesem
Buch für eine Neuorientierung. "Goethe und das Recht" ist nicht nur ein Betätigungsfeld für
literaturinteressierte Juristinnen und Juristen. Dass die Beschäftigung des Dichters mit dem
Recht interessante Einsichten in das Werk eröffnet zeigt sich etwa in Götz von Berlichingen
Reineke Fuchs Hermann und Dorothea und im 4. Akt des Faust II. Neu ist jedoch Harrers These
dass man sich mit dem Recht beschäftigen muss um Goethes Dichtung vollständig zu durchdringen.