Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von Diktaturen gibt es ein grundsätzliches Problem: Es
ist nicht Aufgabe des Strafrechts Gerechtigkeit herzustellen sondern individuelle Schuld
festzustellen und zu sanktionieren. Doch welche Bedeutung hat dann die Justiz bei der
Aufarbeitung von Diktaturen? Was können juristische Verfahren leisten und welche
gesellschaftlichen Erwartungen werden an die Rechtsprechung gerichtet? Welche Instrumentarien
stehen dem Rechtsstaat bei der Aufarbeitung seiner diktatorischen Vergangenheit überhaupt zur
Verfügung? Der Band beleuchtet die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen in beiden
deutschen Staaten und die Aufarbeitung des DDR-Unrechts nach der Wiedervereinigung. Zudem nimmt
er die juristische Verfolgung von Diktaturverbrechen in Ostmittel- Süd- und Südosteuropa
genauer in den Blick. So wird die Praxis strafrechtlicher Aufarbeitungsbemühungen in Polen
Bulgarien Rumänien Spanien und Griechenland analysiert und damit ein wichtiger Beitrag zur
Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlicher Diktaturaufarbeitung in Europa
geleistet.