Verspricht ein Römer einem anderen einen Sklaven und stirbt dieser vor der Übereignung kann
der Gläubiger weiterhin wegen des Sklaven klagen falls der Schuldner im Verzug war oder den
Tod verursacht hat. Die Lösung ist praktisch weil im Formularverfahren ohnehin nur auf
Geldersatz verurteilt wird. Der Jurist Paulus erklärt sie damit dass die Altvorderen
entschieden hätten bei culpa dauere die Verbindlichkeit fort (obligatio perpetuatur). Dieser
Text des Paulus wird hier als Zeugnis für einen Anschauungswandel gedeutet: Während die
Obligation früher von der Möglichkeit der Erfüllung unabhängig gedacht wurde muss der
Spätklassiker ihren Fortbestand im Fall des Unmöglichwerdens auf die Autorität der Vorfahren
stützen. Mit dieser Studie wird der Versuch gewagt ein viel behandeltes Thema erneut mit
überwiegend dogmatischem Interesse zu beleuchten. Es soll gezeigt werden dass auf diesem Wege
noch immer neue Erkenntnisse zu gewinnen sind.