Etwa 100 Jahre nach der Entstehung des Sachsenspiegels versieht der universitär ausgebildete
Jurist Johann von Buch dem Vorbild der Glossae Ordinariae des römisch-kanonischen Rechts
folgend das Rechtsbuch mit einer Glossierung. Diese Glossierung die sogenannte Buch'sche
Glosse prägt die weitere Entwicklung des sächsischen Rechts über Jahrhunderte. Gesinde
Güldemund untersucht das Erbrecht der Buch'schen Glosse und zieht die Erkenntnisse ihrer
Untersuchung sodann für einige allgemeine Fragen der Glossenforschung heran. Im Zentrum steht
dabei die Frage nach dem rechtlichen Gehalt der Buch'schen Glosse ihrem Verhältnis zum Recht
des Sachsenspiegels einerseits und zum römisch-kanonischen Recht andererseits. Der Band enthält
zudem umfangreiche Ausführungen zum Erbrecht des Sachsenspiegels und des römisch-kanonischen
Rechts die zur Ermittlung des Glossenrechts herangezogen werden.