1548 schloss Kaiser Karl V. mit den Ständen des Heiligen Römischen Reichs den Burgundischen
Vertrag. Dieser Vertrag und die nachfolgende Entwicklung führten zur weitgehenden Lösung der
burgundischen Erblande der Habsburger darunter das Herzogtum Luxemburg vom Reich. Theodor
Baums behandelt zunächst die Stellung des Herzogtums Luxemburgs als Reichslehen die
Zuständigkeit des Reichskammergerichts auch für die burgundischen Erblande und sodann Inhalt
und Bedeutung des Burgundischen Vertrags. Die durch den Vertrag bewirkte Abspaltung der
Erblande vom Reich machte neben anderem die Entwicklung von Normen für die "internationale"
Gerichtszuständigkeit erforderlich. Im zweiten Teil befasst sich die Untersuchung mit der durch
den Burgundischen Vertrag ausgelösten Entfaltung dieser frühen Form zwischenstaatlicher
Kooperation bei grenzüberschreitenden Konflikten. Hierfür werden die Akten des
Reichskammergerichts zu einschlägigen Streitigkeiten mit Bezug zum Herzogtum Luxemburg
ausgewertet.