Als Beitrag zu einer Besitzgeschichte des Klosters Fulda in Thüringen wird das gesamte ältere
Quellenmaterial in deutscher Übersetzung vorgelegt. Nachdem das unter Abt Hrabanus Maurus
angelegte "Thüringen-Cartular" das Kopien aller Schenkungsurkunden enthielt bis auf ein
kleines Bruchstück verlorenging ist der "Codex Eberhardi" unsere Hauptquelle. Unabhängig von
diesem um 1160 angelegten Sammelbecken der Fuldaer urkundlichen Überlieferung sind zwei Kopien
eines Hofgerichtsurteils vom Mai 876 erhalten die Fuldas Anspruch auf den Kirchzehnten in 116
Orten der Provinz Thüringen bestätigen. Unter Hinzuziehung jüngerer Quellen zur
Besitzgeschichte des Hauptklosters Fulda und seiner Propsteien konnten - unter Einschluss der
Kirchenpatrozinien - die meisten Erwerbsorte der beiden Hauptquellen identifiziert und ihre
Verbreitung in der beigegebenen Karte erstmals sichtbar gemacht werden.