Neuregelung des Polizei- und Ordnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (POG) erfordert Neuauflage Die
Neuauflage des Kommentars berücksichtigt alle Gesetzesänderungen seit Erscheinen der
Vorauflage. Der Gesetzgeber reagiert mit teils stark geänderten Regelungen auf die aktuellen
Herausforderungen. Zu diesen zählt z.B. die andauernde terroristische Bedrohungslage die das
Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nachhaltig tangiert. Daneben wird auf das veränderte
Nutzerverhalten im Bereich von Telekommunikation und Telemedien sowie das veränderte
Kommunikationsverhalten von Gefährdern und Straftätern eingegangen. Darüber hinaus wurden die
gesetzlichen Ermächtigungen an aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts angepasst.
Das ist neu im rheinland-pfälzischen Polizeirecht Die Polizei verfügt künftig über
Kennzeichenlesegeräte die anlassbezogen eingesetzt werden können. Verdeckte Datenerhebungen
sind jetzt bereits im Vorfeld konkreter Gefahren zulässig wenn es um die Verhütung
terroristischer Straftaten geht.Die Einführung neuer Einsatzmittel (Bodycam) wurde ebenfalls im
Gesetz abgebildet. Der Gesetzgeber hat außerdem der Fortentwicklung in der Rechtsprechung zum
umfassenden Bereich des Schutzes von Persönlichkeitsrechten und personenbezogenen Daten
Rechnung getragen. Bisher schlichte Generalklauseln zur Datenerhebung -speicherung und
-übermittlung wurden durch bereichsspezifische Ermächtigungsnormen ersetzt. Neue
Organisationsstruktur Ferner berücksichtigt die 5. Auflage des Kommentars die vom Gesetzgeber
veränderte Organisationsstruktur die die Effektivität der Polizeiarbeit sowohl bei der
Strafverfolgung als auch bei der Verhütung von Straftaten verbessert. Ein neues
Polizeipräsidium »Einsatz Logistik und Technik (PP ELT)« soll zukünftig als landesweit
zuständiges Polizeipräsidium einsatzunterstützend tätig sein und Zuständigkeiten Aufgaben
sowie Aufbau- und Ablauforganisationen der BePo des WSPA und der ZPT bündeln.Die
Landespolizeischule ist in der Hochschule der Polizei aufgegangen. Das leistet der Kommentar
Die bewährte Struktur des Kommentars wurde beibehalten. Die Erläuterungen erleichtern zum einen
die sachgerechte Entscheidung im Eilfall und ermöglichen zum anderen eine vertiefte
Einarbeitung in die einzelnen Fachgebiete. Zahlreiche Fallbeispiele und die Darstellung
grundsätzlicher Probleme des Verfassungs- und Polizeirechts unterstützen den Leser bei diesen
Aufgaben. Studierende schätzen den Kommentar als kompetentes Nachschlagewerk zum
rheinland-pfälzischen Polizeirecht. Neben den Erläuterungen zu allen Vorschriften des Polizei-
und Ordnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (POG) enthält der Kommentar auch auszugsweise
Kommentierungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG).