Wer darf die lokale Öffentlichkeit in welchem Umfang informieren? Immer häufiger setzen sich
Presseverlage zur Wehr und verlangen dass kommunale Amtsblätter und Telemedienangebote ihre
Publikationstätigkeit von eng umgrenzten Ausnahmen abgesehen auf öffentliche Bekanntmachungen
und sonstige amtliche Mitteilungen beschränken insbesondere der redaktionelle Teil im
Amtsblatt bzw. Telemedienangebot wird für unzulässig erachtet. Pressewirtschaft gegen kommunale
Publikumsinformation In der Rechtspraxis und in der Rechtswissenschaft wird die Problematik
vornehmlich unter wettbewerbsrechtlichen Vorzeichen behandelt dabei wird die »Staatsferne der
Presse« postuliert mit einem Funktionsverbot zu Lasten der Kommunen versehen und im Sinne des
Lauterkeitsrechts als Marktverhaltensregelung qualifiziert. Kommunalrechtliche Kompetenzordnung
versus Wettbewerbsrecht und Presserecht Die Studie erinnert an die kategoriale Unterscheidung
zwischen Marktzutritt und Marktverhalten rückt das für die Kommunen maßgebliche Verfassungs-
und Verwaltungsrecht beim Zugriff auf die komplexe Materie in den Vordergrund und widerspricht
den Versuchen einer gewissen Verabsolutierung der Pressefreiheit gegenüber kommunalen
Amtsblättern und Telemedienangeboten. Landesrechtliche Vorschriften Das einschlägige Recht
aller Flächenländer findet Berücksichtigung. In den Anhängen I und II sind relevante
landesrechtliche Vorschriften und sonstige einschlägige Dokumente abgedruckt. Ausgangslage Die
Information der Öffentlichkeit über das jeweilige lokale Geschehen ist für die örtliche
Gemeinschaft schon immer von großer Bedeutung gewesen. Dem vorhandenen Informationsbedürfnis
wird seitens der Presse aber offenbar nur unzureichend Rechnung getragen. Für umfassende
Recherchen die Zeit und monetären Aufwand erfordern sind viele lokale Printtitel einfach
nicht entsprechend aufgestellt.Auf der anderen Seite enthalten kommunale Amtsblätter immer
häufiger einen redaktionellen Teil zum Ortsgeschehen (teilweise auch Anzeigen) und informieren
damit über die vielfältigen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft die
Informationsversorgung der Einwohner wird damit weitgehend sichergestellt. Der unaufhaltsame
Einzug der elektronischen Kommunikation führt überdies zu entsprechenden kommunalen
Telemedienangeboten. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)