Vorsicht bei Abmahnungen Es lohnt sich eine Abmahnung zunächst einmal zu prüfen und nicht
sogleich zu akzeptieren. Hier liegt ein Schwerpunkt des aktualisierten Ratgebers. Weniger
Missbrauch durch Abmahnungen Abmahnmissbrauch effektiv verhindern so lautet die Überschrift
eines neuen Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Das Gesetz enthält ein umfassendes
Paket an Maßnahmen das zu einer erheblichen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs führen soll und
insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen solcher
Abmahnungen schützen möchte. So können Mitbewerber keine Kostenerstattung verlangen für
Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder
wegen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Mehr Rechte für
Betroffene Abmahnende dürfen sich zudem bei Rechtsverletzungen im Internet nicht länger
aussuchen vor welchem Gericht sie klagen. Betroffene können in Zukunft missbräuchliche
Abmahnungen leichter darlegen und bekommen einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die
erforderliche Rechtsverteidigung. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)