Fundierte Untersuchung Der Verfasser erörtert die kapitalertragsteuerlichen
Haftungsvorschriften in ihrem steuerrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Kontext. Dabei
arbeitet er insbesondere heraus welche Voraussetzungen der Entrichtungspflichtige für eine
Exkulpation erfüllen muss wie sich die zum Veranlagungszeitraum 2016 eingeführte Bindung an
die Verwaltungsauffassung auf die Haftung auswirkt und wann ein Rechtsirrtum den
Entrichtungspflichtigen von der Haftung befreit. Daneben wird das Verhältnis der Haftung zur
Kapitalertragsteuernachforderung gegen den Steuerschuldner im Abzugsverfahren sowie zum
Veranlagungsverfahren problematisiert. Die Untersuchung schließt mit der verfassungsrechtlichen
Sicht auf die Haftung. Praktisch wichtig: Die Haftung für Kapitalertragsteuer Nicht zuletzt in
der Aufarbeitung von Cum Ex-Transaktionen gewinnt die Haftung für Kapitalertragsteuer
praktische Bedeutung. Der Staat sichert mit der steuerrechtlichen Haftung seine Einnahmen. Von
dieser Häufung staatlicher Eingriffe ist seit jeher auch der Schuldner von Kapitalerträgen
betroffen der dazu verpflichtet ist die Steuer seines Gläubigers an der Quelle abzuschöpfen
und an den Fiskus für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten. Während dem Arbeitgeber im
Lohnsteuerverfahren aber eingehende Aufmerksamkeit zuteil wurde entrichtet und haftet sein
Pendant bei der Kapitalertragsteuer auf teilweise wenig ausgeleuchtetem Rechtsboden.
Zielgruppen Steuerberaterinnen und Steuerberater Dozentinnen und Dozenten Inhaltsverzeichnis
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