Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Nahezu jeder ist durch die
gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen Berufskrankheiten und
Folgeschäden solcher Versicherungsfälle abgesichert. Melde- und Auskunftspflichten für
Arbeitgeber Die Unternehmen haben gegenüber den Unfallversicherungsträgern umfangreiche
Mitteilungspflichten und Auskunftspflichten und sind im Umlageverfahren alleine
beitragspflichtig. Dafür sind sie gegenüber Versicherten von Ausnahmen abgesehen von einer
Haftung befreit. Leistungen übernimmt ausschließlich der Unfallversicherungsträger.
Leistungskatalog der Versicherungsträger Die Versicherungsträger (meist Berufsgenossenschaften)
haben einen umfangreichen Leistungskatalog: Prävention Heilbehandlung Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben Leistungen bei Pflegebedürftigkeit jährlich anzupassende Renten usw. Mit
Hinweisen zu Corona und SARS-CoV-2 Gegenstand des Ratgebers ist überdies der Arbeitsschutz im
Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Problematik auch auf das Thema »Corona-Virus: Arbeitsunfall
oder Berufskrankheit?« wird ausführlich eingegangen. Ratgeber zur gesetzlichen
Unfallversicherung Der Band informiert über alle wichtigen Fragen und gibt den Unternehmern und
den Versicherten einen Überblick über ihre Rechte und Pflichten. Inhaltsverzeichnis (PDF)
Leseprobe (PDF)