Kommentar zum Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG) Mit der 8. Auflage
konnte die grundlegende Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes bereits berücksichtigt
werden. Seitdem sind rund zehn Jahre vergangen. Neben Fortschritten in der
personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung gab es signifikanten technischen Wandel
(Digitalisierung) ebenso wie enorme gesellschaftliche Herausforderungen (COVID-19-Pandemie)
die das Landespersonalvertretungsrecht der vergangenen Jahre nachhaltig geprägt haben. Das neue
Autorenteam hat einerseits diese Neuerungen sowie andererseits Bewährtes von den Begründern
dieser Kommentierung praxisorientiert in der 9. Auflage zusammengeführt. Das ist neu:
Insbesondere folgende Themengebiete wurden neu eingefügt bzw. grundlegend überarbeitet: Moderne
Kommunikationsmethoden (z.B. Personalratssitzung als Videokonferenz) Berufliche Entwicklung
trotz Freistellung (einschließlich Vergütung) Anspruch auf Kostenerstattung gegen die
Dienststelle (insb. bei Schulungen) Informationsrechte des Personalrats
(Akzessorietätsgrundsatz) Neuregelung der Zustimmungsverweigerung (Wegfall des
Versagungskatalogs) Einzelne Mitbestimmungstatbestände (Wohnraum Sozialeinrichtungen usw.)
Homeoffice bzw. Mobile Office und Beteiligung des Personalrats Für erfahrene und neugewählte
Personalvertreterinnen und Personalvertreter Sowohl den Arbeitnehmervertretungen als auch den
Dienststellen des Landes steht damit erneut ein systematischer Überblick über die aktuell
geltenden Bestimmungen zum Landespersonalvertretungsrecht zur Verfügung. Der Kommentar
unterstützt die tägliche Arbeit der mit dem Personalvertretungsrecht befassten
Personalsachbearbeiter Gewerkschaften Verbände Verwaltungsjuristen Rechtsanwälte Gerichte
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