Kompetente Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz Die handliche Vorschriftensammlung
verschafft allen für die Umsetzung Verantwortlichen den nötigen Überblick über das neue
Hinweisgeberrecht mit seinen komplexen und gesetzlich breit gefächerten Anforderungen. Neben
einer fundierten Einführung sind das Hinweisgeberschutzgesetz die
Hinweisgeberschutzgesetz-Externe-Meldestellen-des-Bundes-Verordnung die
BaFin-Hinweisgeberverordnung sowie Auszüge aus 27 betroffenen Gesetzen abgedruckt. Von der
europäischen Whistleblowing-Richtlinie zum deutschen HinSchG Nach jahrelangem Ringen haben
Bundestag und Bundesrat im Jahr 2023 die Whistleblowing-Richtlinie der EU in nationales Recht
umgesetzt: Das seit Juli 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) markiert in der
deutschen Rechtsordnung eine in dieser Form neue Querschnittsmaterie die Privat- Verwaltungs-
und auch Strafrecht beeinflusst. Umfassendes Beschwerderecht zur Beseitigung von betrieblichen
und behördlichen Missständen War der Umgang mit Hinweisen und Beschwerden von Beschäftigten
(»Whistleblowing«) bislang nur vereinzelt gesetzlich geregelt so etabliert das HinSchG ein
umfassendes Beschwerderecht und allgemeines Hinweisgeberschutzsystem. Dieses soll Whistleblower
vor Repressalien schützen sowie zur Beseitigung und Prävention von betrieblichen wie
behördlichen Missständen beitragen. Interne Meldestellen in Unternehmen und Verwaltungen
Unternehmen und Verwaltungen ab 50 Beschäftigten sind seit dem 17.12.2023 zur Einrichtung von
internen Meldestellen verpflichtet an die sich Hinweisgeber ebenso wenden können wie an die
behördlicherseits zu betreibenden externen Meldestellen. Entsprechende Hinweisgebersysteme
gehören seither nicht mehr nur in größeren Unternehmen zum Standard einer jeden
Compliance-Architektur. Die ideale Ergänzung: Der Kommentar zum HinSchG Der Kommentar bietet
allen mit dem HinSchG befassten Verantwortlichen praxisgerechte Erläuterungen der neuen
Gesetzesvorgaben. Nähere Details zum Werk finden Sie hier. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe
(PDF)