Topaktueller Praxisleitfaden zum DiszG Das Buch stellt das aktuelle Disziplinarrecht des Bundes
dar. Der Leitfaden ist als Erläuterungs- und Nachschlagewerk vor allem für die Praxis
konzipiert. Den Schwerpunkt bildet das behördliche Disziplinarverfahren. Die wichtigsten
Verfahrensschritte werden von einer Reihe von Mustern begleitet die eine rasche und möglichst
unkomplizierte Einarbeitung in die Materie erleichtern. Rechtstheoretische Ausführungen und
Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung sind nur an Stellen enthalten an denen sie
unverzichtbar scheinen. Mit Hinweisen zum BeamtStG An zahlreichen Stellen beinhaltet der
Ratgeber Hinweise auf das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) sodass er auch für die Beamtengruppen
der Länder Gemeinden und anderen Körperschaften benutzt werden kann auf die das BeamtStG
Anwendung findet. Pflichtleküre im Studium An den Fachhochschulen des Bundes sämtlicher
Richtungen ist Disziplinarrecht ein Pflichtfach. Der Leitfaden eignet sich zur
Unterrichtsbegleitung sowie zur Prüfungsvorbereitung. Auf topaktuellem Stand Seit 1. April 2024
gilt das Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur
Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 389).
Kernstück des Gesetzes ist die Abschaffung der bisherigen Disziplinarklage die als zu
zeitaufwendig angesehen wurde. Finanzielle Anreize die durch eine überlange Dauer von
Disziplinarverfahren als Nebeneffekt entstehen können sollten beseitigt werden. Die
vollständig überarbeitete 6. Auflage berücksichtigt die eingetretenen Änderungen behält aber
auch die Darstellung der bisherigen Rechtslage bei weil diese für Altfälle weitergilt. Zur
Rechtslage Der Bundesgesetzgeber hat das Bundesdisziplinarrecht im Jahre 2002 völlig neu
geordnet indem er es im Zuge einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung den zeitgemäßen
Anforderungen einer effektiven Verwaltung und Rechtspflege anpasste. Das
Bundesdisziplinargesetz (BSG) wurde in der Folgezeit mehrfach geändert. Der durch das Gesetz
vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362) neu eingefügte 29a passte das formelle Disziplinarrecht
an das Europarecht an und sah Unterrichtungen der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten
über bestimmte disziplinarisch bedeutsame Vorgänge vor. Der Koalitionsvertrag der
Bundesregierung von 2021 beabsichtigte Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem
öffentlichen Dienst zu entfernen um »die Integrität des Berufsbeamtentums sicherzustellen«.
Besonders empfehlenswert Für alle die mit dem Vollzug der Vorschriften des
Bundesdisziplinargesetzes befasst sind: Dienstvorgesetzte und oberste Dienstbehörden
Personalverwaltungen Personalvertretungen und berufliche Interessenvertretungen
Verwaltungsgerichte Anwaltschaft sowie Beamtinnen und Beamte in der Ausbildung im aktiven
Dienst oder im Ruhestand Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)