Mit dem Band »Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft« beginnt das Interfakultäre Institut
für Europäisches Wirtschaftsrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in dem
Rechtswissenschaftler und Wirtschaftswissenschaftler aus der Juristischen Fakultät und aus der
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zusammenarbeiten seine Schriftenreihe. Der
deutsche Richter des Europäischen Gerichtshofs Prof. Dr. Manfred Zuleeg hat bei der
Eröffnungsveranstaltung des Instituts am 13. November 1992 den Festvortrag über den rechtlichen
Zusammenhalt der Europäischen Gemeinschaften gehalten. Sein Beitrag leitet die
Veröffentlichungen des Instituts ein und ist geradezu rechtswissenschaftliches Programm des
Instituts welches sich an der bestmöglichen Entwicklung der Europäischen Union beteiligen
wird. Die Europäische Union will und soll eine Völkergemeinschaft der Freiheit Gleichheit und
Brüderlichkeit sein. Der durch diese Ideale definierte Frieden in Europa und in der Welt ist
die eigentliche Rechtfertigung der europäischen Integration. Die Europäischen Gemeinschaften
gewinnen ihre Integrationskraft wesentlich aus den freiheitlichen Rechtsprinzipien. Die
Freiheit wäre verloren wenn das europäische Haus nicht ein Gebäude des Rechts nicht eine
Rechtsgemeinschaft wäre. Das Vertragsrecht der Gemeinschaft ist Verfassungsrecht und wirkt sich
auf alle Rechtsgebiete aus insbesondere auf das Arbeitsrecht und das Wettbewerbsrecht.
Wolfgang Blomeyer stellt den judiziellen Dialog zwischen dem Europäischen Gerichtshof und der
deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit durchaus nicht ohne kritische Töne vor und zeigt exemplarisch
einen europäischen Weg zu einem wirtschaftlich tragfähigen Arbeitsrecht. Das
Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil die Europäische Union als
Staatenverbund dogmatisiert dessen Rechtsakte wesentlich durch die Parlamente der Völker
legitimiert werden müßten. Die Probleme der existentiellen Staatlichkeit der Unionsvö