Es ist das Los des Juristen Antworten auf Fragen des Rechts und der Gerechtigkeit in einem
experimentierenden Denken zu suchen ohne je an ein Ende zu gelangen. Dieser Gedanke durchzieht
die hier vorgelegten Arbeiten aus fünfunddreißig Jahren. Sie bekennen sich zu dem Horazischen
sapere aude das Kant zum Wahlspruch der Aufklärung erhob. In seinem Doppelsinn bezeichnet es
den Mut zu einer rationalen Bewältigung der Fragen welche die Welt uns aufgibt zugleich aber
auch das Bewußtsein daß jeder Versuch hierzu ein Wagnis bleibt. In ihren
Legitimitätsvorstellungen folgen die Arbeiten dem Gedanken Kants daß das vernunftgeleitete
Gewissen der einzelnen die letzte Instanz unserer moralischen Einsicht und damit auch unserer
Gerechtigkeitsauffassungen ist. Im methodischen Vorgehen stimmen sie in hohem Maße mit der
Wissenschaftstheorie Karl Poppers überein und erweitern deren Anwendungsfeld auf das Gebiet des
Rechts. Unerwartet rasch wurde diese neue Auflage erforderlich die nun um drei Kapitel (4 10
und 16) erweitert wurde.