Dieses Buch behandelt die alte dogmatische Streitfrage was Rechtswidrigkeit eigentlich ist
etwa schon eine Rechtsgutverletzung per se oder ein Gebots- bzw. Verbotsverstoß oder ein sonst
sozial mißbilligtes Verhalten etc. Die praktische Bedeutung wurde früher schon hoch
eingeschätzt heute aber umsomehr und zwar angesichts zunehmender Bedeutung des
Rechtswidrigkeitsurteils für die Auslösung einer Schadensersatzpflicht: Das an sich
korrelierende Erfordernis des Verschuldens ist im Öffentlichen Recht nicht vorhanden und auch
im Zivilrecht kann mehr und mehr eine Lokation des Schadensersatzrechts auf den
Rechtswidrigkeitsbegriff beobachtet werden. Ziel der Untersuchung ist eine Vereinfachung und
Homogenisierung der im Rahmen von Schadensersatz und Entschädigung anfallenden Entscheidungen.
Der vom Autor gewählte pragmatische Ansatz betrachtet Handlungen die im täglichen Rechtsleben
als objektiv mißbilligenswert und sanktionswürdig - also prinzipiell als schadensersatzwürdig
bzw. entschädigungswürdig gewertet werden. Grundlage ist die Rechtsprechung des BGH. Maßgeblich
ist der Gedanke daß Rechtswidrigkeit immer das kausale oder mitkausale Ergebnis rechtswidriger
menschlicher Handlung ist und niemals durch einen Zufall höhere Gewalt o. ä. herbeigeführt
sein kann. Gefragt werden muß daher zum einen was bei von Menschenhand ausgehenden
schädigenden Kausalverläufen noch final adäquat kausal bzw. sozial geprägt ist und zum anderen
was bei solchen von Menschenhand ausgehenden Kausalverläufen nicht mehr so geprägt ist und nur
noch von Menschenhand ausgehender Zufall Unglücksfall oder dergleichen ist.