Der Autor geht der Frage nach wie subjektiven Rechtsschutzbelangen im Zusammenhang mit
Bundestagswahlen Rechnung getragen werden kann. Zunächst werden die Grundlagen des
Wahlprüfungsverfahrens beschrieben. Sodann wird die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts in Wahlprüfungsverfahren umfassend dargestellt und ausgewertet. In
einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung sowie dem wahlprüfungsrechtlichen
Schrifttum zeigt Lang daß zwar weder der Ausschluß subjektiven Rechtsschutzes innerhalb
konkreter Wahlprüfungsverfahren noch der Ausschluß sonstiger Rechtsschutzmöglichkeiten einer
kritischen Überprüfung standhalten daß aber die Lösung der subjektiven Rechtsschutzfrage nicht
über die Gewährung eines neben das Wahlprüfungsverfahren tretenden Rechtsschutzes gelöst werden
kann. Ausgangspunkt des in der Untersuchung entwickelten Lösungsansatzes ist daß die
Verfassung mit dem durch Art. 41 und 38 GG strukturierten Wahlprüfungsverfahren ein
eigenständiges Rechtsschutzverfahren in Wahlangelegenheiten bereitstellt dessen Reichweite
durch den Verfahrensgegenstand bestimmt wird. Aufgabe des Wahlprüfungsverfahrens ist der Schutz
des Wahlrechts. Dabei wird die Funktion des Rechtsbehelfs bestimmt durch die Funktion des zu
schützenden Rechts. Dem Wahlrecht kommt in der parlamentarischen Demokratie des Grundgesetzes
eine Doppelfunktion zu. Es dient in seinen objektiven Funktionen einerseits dazu ein
Vertretungsorgan für das in seiner Gesamtheit handlungsunfähige Volk zu kreieren und zu
legitimieren. Gleichzeitig sichert seine Ausübung die grundrechtlich verbürgte Teilhabe an der
Ausübung von Staatsgewalt. Diese Doppelfunktionalität des Wahlrechts führt zu einem
doppelfunktionalen Verfahrensgegenstand. Das Wahlprüfungsverfahren dient infolgedessen sowohl
dem Schutz des objektiven wie auch des subjektiven Wahlrechts. Der Autor gelangt damit zu dem
Ergebnis daß subjektiver Rechtsschutz im Wahlprüfungsverfahren zu suchen ist.