Ist es zulässig über völlig verschiedene Themen in einer Abstimmung zu entscheiden? Diese
Frage bildet den AnlaG für die vorliegende Untersuchung. Die Beschäftigung mit dem Problem
führt zu weiteren grundsätzlichen Fragen: Welche Bedingungen gelten für das
Entscheidungsverfahren in der Demokratie? Kann man es weitgehend beliebig gestalten oder sind
strenge Anforderungen zu stellen? Diesen Themen ist bisher in der Staatsrechtslehre und der
politischen Wissenschaft erstaunlich wenig Aufmerksamkeit gewidmet worden. Eine grundsätzliche
Auseinandersetzung mit den Bedingungen der Ausgestaltung demokratischer Entscheidungsabläufe
ist daher geboten. Ausgehend von den Begriffen Entscheidung und Demokratie leitet der Verfasser
her daß das Mehrheitsprinzip das spezifisch demokratische Entscheidungsverfahren ist. Im
Anschluß daran widmet er sich den Rahmenbedingungen demokratischer Entscheidungen. Dabei stellt
sich heraus daß ohne Rechtsbindung insbesondere rechtliche Gleichheit und ohne hinreichenden
Diskurs auch eine Mehrheitsentscheidung nicht demokratisch legitimiert ist. Nach der
Untersuchung der äußeren Seite wendet sich Jochum der inneren Seite des Verfahrens zu.
Kernfrage hierbei ist wie das Verfahren den demokratisch legitimierenden Zusammenhang zwischen
dem Volk und der konkreten Entscheidung herstellt. Dieses wird an Hand von Beispielen
dargestellt. Der Wille des Entscheidungsträgers muß sich aus der Entscheidung ergeben. Daraus
folgt daß Verfahren die dies nicht gewährleisten demokratisch nicht legitimierte
Entscheidungen hervorbringen. Die Ausgestaltung von Entscheidungsverfahren in der Demokratie
ist nicht beliebig. Es kommt nicht nur darauf an daß ein Verfahren nach formalen Regeln
abläuft sondern auch wie es abläuft. Damit wird die Einhaltung der materiellen
Verfahrensbedingungen zum Unterscheidungsmerkmal für eine Demokratie. Das demokratische
Entscheidungsverfahren wird in einer neuen Perspektive gezeigt und es wird ihm in der
Staatsrechtswissenschaft ein neuer ihm gebührender Rang zugewiesen.