Aufgabenstellung des vorliegenden Bandes ist die Untersuchung der so bezeichneten
»Staatsschutzgesetzgebung« in einem der bedeutendsten Territorialstaaten des Heiligen Römischen
Reiches Deutscher Nation Untersuchungszeitraum ist das Zeitalter des Absolutismus. Nach der
Begründung der zeitlichen Eingrenzung folgt die Definition des Begriffes der
»Staatsschutzgesetzgebung« für den Untersuchungszeitraum. Weil die Darstellung im wesentlichen
auf einer Auswertung der Primärquellen beruht wird daran anschließend kurz auf die
Gesetzgebungspraxis der damaligen Zeit eingegangen. In sieben Kapiteln werden dann die
einzelnen Gebiete der Staatsschutzgesetzgebung selbst dargestellt wobei zunächst die
sogenannten »klassischen« Bereiche wie das »Majestätsverbrechen« die »innere Sicherheit« die
»Versammlungsfreiheit« und »Zensur« sowie das Paßwesen und die Auswanderung abgehandelt
werden. In einem weiteren Sinne ebenfalls unter dem Begriff der Staatsschutzgesetzgebung zu
subsumieren wird dann noch auf die Gesetzgebung eingegangen welche die Juden als
Bevölkerungsgruppe und die Wirtschaft betraf. Als Ergebnis der Untersuchung läßt sich
festhalten daß der absolutistische Staat sich und seine Institutionen durch vielfältige
legislatorische Maßnahmen zu schützen versuchte welche die unterschiedlichsten Lebensbereiche
erfaßten. Der Gesetzgeber war dabei der Wohlfahrtsförderung und dem Fürsorgegedanken gegenüber
seinen Untertanen verpflichtet. Bedingt durch die Konsolidierung der landesherrlichen
Staatsmacht im Innern kam es zu einer Gesetzgebungskompetenzverlagerung und einer Verdichtung
der Staatstätigkeit wodurch es dem absolutistischen Gesetzgeber möglich war in fast sämtliche
Lebensbereiche seiner Untertanen durch Gesetze wohlfahrtsfördernd und lenkend einzugreifen.