Der Autor versucht den nur auf den ersten Blick eng begrenzten Monopolbegriff unter
Berücksichtigung der modernen Entwicklung zu konturieren und zugleich die Einflußmöglichkeiten
der öffentlichen Hand auf privatwirtschaftliche Techniken der Aufgabenerfüllung zu
hinterfragen: In weit stärkerem Maße als bislang angenommen existieren
Ausschließlichkeitsstellungen der öffentlichen Hand oder mit Billigung der öffentlichen Hand.
Insbesondere im Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung und der Wahrnehmung staatlicher
Aufgaben unter Einbeziehung Privater scheinen Monopole auf die nicht zwingend alleine oder
ausschließlich von der öffentlichen Hand gehalten werden. So lassen sich auch staatlicherseits
angeregte gebilligte oder beeinflußte Monopolisierungen im Bereich der Wirtschaft - zu denken
ist etwa an freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen - als intendierte Monopole der öffentlichen
Hand charakterisieren. Abschließend wird das Verhältnis der Grundrechte zu den Monopolen
erörtert und die Frage der Grundrechtsfähigkeit eines Monopols der öffentlichen Hand
diskutiert.