Für den seit Jahren wachsenden Luftverkehr werden auch über die Jahrtausendwende hinaus weitere
Steigerungsraten prognostiziert. Während die Kapazitäten der wichtigsten Flughäfen nicht
ausreichen sind deren Nachbarflughäfen oft nicht ausgelastet. Reglementierungen sind durch das
im Luftverkehrsrecht geltende Prinzip der Luftfreiheit allerdings enge Grenzen gesetzt. Die
Untersuchung beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der Verkehrsaufteilung zwischen Flughäfen in
Ballungsgebieten. Über diese Zielsetzung hinaus dient die Thematik als Beispiel dafür wie in
Zeiten zunehmender Privatisierung von Staatsaufgaben mit marktwirtschaftlichen und zugleich
rechtlich zulässigen Mitteln auf die Nachfrage nach öffentlichen Leistungen Einfluß genommen
werden kann. Die in privater Rechtsform betriebenen aber mit öffentlichen Aufgaben der
Daseinsvorsorge betrauten Flughäfen benötigen - wie andere Träger öffentlicher Leistungen auch
- mehr Flexibilität um ihre Aufgaben bedarfsgerecht und möglichst ohne Zuschüsse erfüllen zu
können. Zunächst wird eine Bestandsaufnahme der rechtlichen Grundlagen des
Flughafenbenutzungsverhältnisses vorgenommen. Ziel des zweiten Abschnittes ist es praktikable
und rechtlich unproblematische Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Verkehrslenkung in
Flughafensystemen zu erarbeiten und ungeeignete zu verwerfen. Hierzu werden Ansatzpunkte wie
u.a. die Betriebspflicht Nutzungsbeschränkungen und genehmigungsrechtliche Aspekte erörtert.
Nationale und EU-rechtliche Neuerungen auf den Gebieten der Flugplankoordinierung der
Bodenverkehrsdienste und des Entgelt- bzw. Gebührenrechts vervollständigen die Thematik. In
einem dritten Arbeitsschritt werden die gewonnenen Ergebnisse am Beispiel ausgewählter
Flughafenregionen auf ihre Anwendbarkeit geprüft. Den Abschluß bilden Fragen des Rechtsschutzes
gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen und eine Gesamtbewertung.