Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der
zahlenmäßigen Begrenzung von Taxen durch örtliche Behörden (§ 13 IV PBefG) die bislang mit der
Gefahr einer andernfalls ruinösen Konkurrenz innerhalb der örtlichen Taxengewerbe begründet
wird. Bardarsky weist nach daß höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzgeber die
Argumentation der Interessenverbände ohne nähere Prüfung übernommen haben. Dies widerspricht
der von ihm vertretenen Auffassung wonach der Gesetzgeber sich bei der Abgabe von Prognosen
auch auf einschlägige wirtschaftliche Erfahrungssätze und empirische Daten stützen muß was bei
§ 13 IV PBefG nicht berücksichtigt wurde. Abweichend vom tradierten Argumentationsgefüge
begründet Bardarsky seine Auffassung mit wirtschaftswissenschaftlichen Erfahrungssätzen. Er
untermauert diese durch rechtstatsächliches Material aus Städten wie Hamburg und Berlin die
weitgehend ohne zahlenmäßige Regulierung der Taxen auskommen sowie Erfahrungen aus den USA und
250 Jahre Taxengeschichte in Berlin. Auch im Hinblick auf Rechtsprechung und Literatur zur
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU gelangt der Autor zu dem Ergebnis daß § 13
IV PBefG mit diesen Grundfreiheiten unvereinbar ist und bei EU-Ausländern nicht angewandt
werden darf. Eigene Lösungsvorschläge des Verfassers runden die Untersuchung ab.