Der Autor untersucht gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen für die soziale Sicherung von
Bundes- Landtags- und Europaabgeordneten. Hierzu wird der verfassungsrechtliche Rahmen für den
Status der Abgeordneten aus demokratischer Repräsentation und freiem Mandat entwickelt. Darin
fließen Erkenntnisse aus der politischen Wissenschaft und Soziologie zur politischen Klasse
der sozialen Herkunft und den Arbeitsbedingungen der Abgeordneten ein. Die spezielleren
Vorgaben des Grundgesetzes und der Länderverfassungen zum Behinderungsverbot zum Verbot der
Kündigung und der Entlassung von Abgeordneten zur Inkompatibilität von Mandat und öffentlichem
Dienst zum Wahlvorbereitungsurlaub und zur Entschädigung der Abgeordneten werden historisch
aufgearbeitet und nach ihren Zwecken systematisiert mit dem allgemeinen Gleichheitssatz dem
strengen Wahlgleichheitssatz und dem Gebot der Geschlechtergleichstellung in Verbindung
gebracht. Daraus ergeben sich Mindestanforderungen und Maßstäbe für angemessene und gebotene
Regelungen und Leistungen. Auch die gescheiterte Grundgesetzänderung von 1995 wird untersucht.
Kritisch beleuchtet werden verschiedene Auffassungen und Vorschläge zum Problem der
Gesetzgebung in eigener Sache und die Dichte der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.
Im zweiten Hauptteil werden die Regelungen des Bundes und der sechzehn Länder systematisch
vorgestellt sowie Reformvorschläge diskutiert und entwickelt. Alle wesentlichen Bereiche der
sozialen Sicherung und der arbeitsrechtliche Status der Abgeordneten werden betrachtet und die
Probleme der Veröffentlichungspflichten angesprochen. Die durchgängige Einbeziehung der
Abgeordneten in die Sozialversicherung wird geprüft und für zulässig und sinnvoll erachtet.
Zugleich werden die bestehenden Sondersicherungssysteme untersucht und bewertet sowie
systemimmanente Änderungen vorgeschlagen.