Der Autor befaßt sich mit der Bestimmung von Inhalt und Struktur der Niederlassungsfreiheit. Er
vertritt dabei den Standpunkt daß die Niederlassungsfreiheit EG-Ausländern und Inländern nicht
nur die Gleichbehandlung sondern auch einen grundrechtlichen Freiheitsbereich auf
wirtschaftliche Betätigung verbürgt. Die umfassende Untersuchung legt dabei die gleichheits-
und freiheitsrechtliche Doppelstruktur der Niederlassungsfreiheit offen und bestimmt den Inhalt
beider Verbürgungen. Vor allem vier Aspekte werden besonders behandelt: Zunächst wird bei der
Festlegung des sachlichen Anwendungsbereichs der Niederlassungsfreiheit gezeigt daß - entgegen
der Rechtsprechung des EuGH - rein interne Sachverhalte in den Anwendungsbereich der
Grundfreiheiten fallen. Insoweit hält der Verfasser eine Rechtsfortbildung für geboten deren
Zulässigkeit und Bindungswirkung für die Bundesrepublik er selbst angesichts des
Maastricht-Urteils des BVerfG bejaht. Grundlage für diese Position ist daß der EGV nicht nur
eine Öffnung der nationalen Märkte verlangt sondern auch das Ziel verfolgt in der
Gemeinschaft möglichst einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und dem Markt eine
wesentliche Steuerungsfunktion zuweist. Dieses Konzept der wettbewerlichen Selbststeuerung der
Märkte bei möglichst weitgehender Wettbewerbsgleichheit ist auch Grundlage für die zweite
Hauptthese der Arbeit daß die Niederlassungsfreiheit nicht nur ein echtes Gleichheits- sondern
auch ein Freiheitsrecht ist. Sie verbürgt danach sowohl die Gleichbehandlung von Inländern und
EG-Ausländern als auch eine wirtschaftliche Betätigungsfreiheit die nur unter bestimmten
Voraussetzungen eingeschränkt werden darf. Wann ein Eingriff (Beschränkung) in diese Freiheit
oder eine Ungleichbehandlung vorliegen und unter welchen Voraussetzungen sie gerechtfertigt
werden können sind die weiteren Schwerpunkte der Untersuchung.