Das sogenannte Kirchenasyl also die Gewährung einer Schutzmöglichkeit für Verfolgte
vornehmlich innerhalb von Kirchen- oder Pfarrgebäuden hat eine lange Tradition. Heute stellt
sich - nicht zuletzt in Anbetracht aktueller Begebenheiten im Zusammenhang mit der
Asylrechtsdiskussion - die Frage nach der rechtlichen Beurteilung des Kirchenasyls im
Rechtsstaat des Grundgesetzes. Genauer gesagt geht es dabei um zwei Fragen nämlich zum einen
um die Frage nach der Zulässigkeit einer staatlichen Beendigung und zum anderen um die Frage
nach der strafrechtlichen Sanktionierung des Kirchenasyls. Der Autor geht nach der Einführung
in das Thema unter dem Gesichtspunkt des Rechtsanwendungsvorrangs zunächst im ersten Hauptteil
daran diese Fragen auf einfachrechtlicher Ebene zu beantworten. Unter dem Gesichtspunkt des
Rechtsgeltungsvorrangs werden dann im zweiten Hauptteil die einschlägigen Bestimmungen des
Grundgesetzes im einzelnen auf ihre Bedeutung im Zusammenhang mit der Kirchenasylproblematik
und auf ihre Einwirkung auf die zuvor dargestellte einfachrechtliche Rechtslage hin untersucht.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse beschließt die Arbeit. Der Verfasser gelangt
in einfachrechtlicher Hinsicht zu dem Ergebnis daß eine staatliche Beendigung durch
Ergreifungsmaßnahmen gegen Kirchenasylflüchtlinge und mittelbare Beendigungsmaßnahmen gegen
Kirchenasylgewährer aufgrund verwaltungsrechtlicher und strafprozessualer Bestimmungen in
weitem Umfang möglich ist während einer strafrechtlichen Sanktionierung vor allem der
Gesichtspunkt der Sozialadäquanz und Verschuldensaspekte entgegenstehen können. Auf der
verfassungsrechtlichen Ebene zeigt der Verfasser dann daß sich unter ganz bestimmten genau
entwickelten Voraussetzungen aus dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht (Art. 137 Abs. 3 S. 1
WRV i.V. m. Art. 140 GG) und auch aus der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG)
ein Kirchenasylrecht ergibt das sowohl einer staatlichen Beendigung als auch einer
strafrechtlichen Sanktionierung des Kirchenasyls entgegensteht. Neben den konkreten speziell
auf die Kirchenasylproblematik bezogenen Ausführungen enthält die Arbeit dabei auch immer
wieder grundsätzlichere Überlegungen zu den einschlägigen (Verfassungs-)Bestimmungen.