Das Staatshaftungsrecht ist in einem Maß durch Richterrecht geprägt wie dies heutzutage auf
kaum einem anderen Rechtsgebiet der Fall ist. Zu den Kreationen zählt das bislang in der
Rechtswissenschaft nicht mit der gebührenden Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommene Institut der
Haftung aus verwaltungsrechtlichem Schuldverhältnis. Der weitgehend ergebnisorientierten
Rechtsprechung geht es bei der Annahme von Schuldverhältnissen im Verwaltungsrecht um die
Schließung tatsächlicher oder vermeintlicher Lücken im öffentlich-rechtlichen
Sekundärrechtsschutz durch eine entsprechende Anwendung von BGB-Vorschriften. Die entscheidende
Vorfrage wann überhaupt ein sog. verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis vorliegt blieb
bisher unbeantwortet. Thomas Meysen analysiert die Anwendung von privatrechtlichen
Haftungsvorschriften in gänzlich disparaten Materien des Öffentlichen Rechts unter einem
gemeinsamen Etikett verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis und beleuchtet sie kritisch um die
unterschiedlichen Haftungskonstellationen anschließend in ein durchgängiges Konzept
einzuordnen. Ausgangspunkt und Ordnungsrahmen dieser außergewöhnlichen
Systematisierungsleistung bildet das Verwaltungsrechtsverhältnis. Aus ihm heraus werden
Kriterien und Voraussetzungen für die Heranziehung der verschiedenen dem BGB-Haftungsrecht
entlehnten Rechtsgrundsätze entwickelt. Der Autor leistet mit der längst überfälligen
Durchdringung der sog. verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisse einen wichtigen Beitrag zur
Verwaltungsrechtsverhältnislehre und trägt dazu bei das Trennungsdenken zwischen Privatrecht
und Öffentlichem Recht nicht weiter künstlich zu befördern sondern angesichts komplexer
Problemlagen in der Praxis im Wege systematischen Denkens und Argumentierens den größtmöglichen
Nutzen aus beiden Teilrechtsordnungen zu ziehen.