In seiner Entscheidung vom 14.11.1995 gab das BVerfG die von ihm entwickelte Kernbereichslehre
zur Koalitionsfreiheit wieder auf. Die viel kritisierte Kernbereichslehre hatte die Dogmatik
des Grundrechts geprägt. Besondere Kritik zog die auf die Kernbereichslehre gestützte
Rechtsprechung von BVerfG und BAG auf sich die die Rechte der Gewerkschaften im Betrieb auf
unerläßliche Betätigungen beschränkte. In der neuen Entscheidung stellte das BVerfG klar daß
sich die Grenzen des Werberechts nicht aus einer Beschränkung der Koalitionsfreiheit auf den
Kernbereich ergeben sondern aus einer Abwägung mit entgegenstehenden Grundrechten des
Arbeitgebers. Der Autor untersucht die dogmatischen und praktischen Konsequenzen der
Entscheidung des BVerfG. Er zeigt daß die Entscheidung auf einer verstärkten Betonung des
Charakters der Koalitionsfreiheit als Freiheitsrecht basiert und daß das BVerfG auf diese Weise
zu einer überzeugenden Dogmatik der Koalitionsfreiheit gefunden hat. Eingehend untersucht der
Verfasser die Rechte der Gewerkschaften im Betrieb. Er verdeutlicht daß die neue Rechtslage
eine deutliche Ausweitung der Gewerkschaftsrechte bedeutet diese aber weiterhin nicht
schrankenlos sind. Insbesondere ein Werberecht in der Arbeitszeit und ein Zugangsrecht
betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung gibt es weiterhin nicht. Ein
Kapitel über die Rechtsdurchsetzung und über die Möglichkeiten einvernehmlicher Regelungen
rundet die Arbeit ab.