Die Grundsätze des EG-Verwaltungsverfahrens sind zentraler Bestandteil der
Gemeinschaftsverfassung. Noch weitgehend ungeklärt ist ob diese Grundsätze nicht nur der
Rechtsstaatlichkeit sondern auch dem Demokratieprinzip zuzuordnen sind und welche Bedeutung
ihnen im Zusammenhang mit der Legitimation der europäischen Mehrebenen-Verwaltung zukommt.
Hanns Peter Nehl untersucht zunächst die rechtsstaatlich lückenhaft geregelten administrativen
Mehrebenen-Strukturen der EG EU anhand der mehrstufigen Verwaltungsverfahren ordnet die
Verfahrensgrundsätze und die verwaltungsverfahrensrechtliche Partizipation in den Kontext der
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ein und erörtert ihre konstitutionellen Grundfunktionen.
Seine politikübergreifende Analyse der Rechtsprechung zu verschiedenen Grundrechten und
Grundsätzen des EG-Verwaltungsverfahrens (Akteneinsichtsrecht und Recht auf Zugang zu
Dokumenten rechtliches Gehör Sorgfalts- und Untersuchungsgrundsatz Grundsatz angemessener
Verfahrensdauer Begründungspflicht) verdeutlicht daß der Rechtsschutzfunktion dieser
Grundsätze sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Gerichtsverfahren besonderes Gewicht
zukommt. Die Verfahrensgrundsätze sichern damit die rechtsstaatliche Legitimität der
Mehrebenen-Entscheidungsstrukturen der EG EU enthalten aber was bislang unterschätzt wurde
auch ein Potential für eine demokratische Legitimation supranationalen Regierens. Der Verfasser
befürwortet abschließend die generelle Anwendbarkeit der EG-Verfahrensgrundsätze in
mehrstufigen Entscheidungsprozessen der EG EU auch soweit deren nationaler Teil betroffen ist.