Die bisher vertretenen strafrechtlichen Zurechnungskonzeptionen weisen das methodische Dilemma
auf daß die naturalistischen Entwürfe durch einen Mangel an rechtlicher Begründung die
normativistischen Ansätze hingegen durch einen Mangel an begrifflichen Kriterien gekennzeichnet
sind. Die These von Volker Haas lautet daß dieses methodische Dilemma nur überwunden werden
kann wenn man Abschied von der weiten Äquivalenztheorie nimmt und einen engen
Kausalitätsbegriff des Bewirkens etabliert der von vornherein durch seine normative Funktion
begründet ist die Reichweite subjektiver Rechte wie Leib Leben oder Eigentum zu definieren.
Volker Haas zeigt daß die strafrechtliche Rechtsgutslehreund die mit ihr korrespondierende
Normentheorie einem Denken in subjektiven Rechtspositionen nicht gerecht wird. Er entwickelt
den von ihm für maßgeblich gehaltenen Kausalitätsbegriff am Beispiel des Abbruchs rettender
Kausalverläufe an dem er zugleich die Konsequenzen seiner Lehre für die strafrechtliche
Haftungsbegründung vorführt. Abschließend analysiert Volker Haas die materiell-rechtlichen
Aporien die aus der Verkennung des Kausalitätsbegriffs und seiner normativen Funktion durch
die anfangs dargestellten Zurechnungskonzeptionen resultieren.