Katharina Pabel erörtert in der vorliegenden Publikation die Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern im Bereich der Kunstpflege. Im ersten Teil wird das Engagement des Bundes in diesem
Bereich auf seine Kompetenzgemäßheit hin untersucht. Dies verlangt eine Diskussion der so
genannten ungeschriebenen Kompetenzen das heißt der Annexkompetenzen der Kompetenzen kraft
Sachzusammenhang und der Kompetenzen aus der Natur der Sache. Die Auseinandersetzung
insbesondere mit der Zuständigkeitsbegründung aus der Natur der Sache ergibt dass der Bund die
Kompetenz zur Kunstpflege nur im Rahmen der auswärtigen Kulturpolitik für die Regelung und
Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sowie zur Festlegung der Staatssymbole
besitzt. Für die vom Bund betriebene Filmförderung für Maßnahmen zur Förderung kultureller
Einrichtungen im Inland aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung oder ihrer Bedeutung für die
Bundeshauptstadt aber auch für die Errichtung einer Bundeskulturstiftung fehlt hingegen eine
Bundeszuständigkeit. Im zweiten Teil stellt die Autorin die Frage der Sachgerechtigkeit der
Zuständigkeit der Länder im Bereich der Kunstpflege aus der Sicht der Staatsrechtslehre. Eine
systematische Zusammenschau des im Bereich der Kunstpflege einschlägigen Grundrechts der
Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG mit den Zuständigkeitsvorschriften ergibt dass die
prinzipielle Zuständigkeit der Länder für Angelegenheiten der Kunstpflege sachgerecht ist. Sie
sichert durch eine strukturell vorgegebene Vielzahl von Entscheidungsträgern Pluralität besser
als eine Bundeszuständigkeit und verwirklicht das Grundrecht der Kunstfreiheit daher
effektiver.