Inspektionen also Prüfungsbefugnisse der europäischen und mitgliedstaatlichen
Verwaltungsbehörden vor Ort zur Sachverhaltsermittlung sind ein praktisch-technisches
Instrument zur Sicherstellung der Implementation des Gemeinschaftsrechts. Sie dienen
gleichzeitig der interadministrativen Vertrauensbildung im Mehr-Ebenen-System europäischen
Verwaltens. Anhand der Betrachtung einzelner Referenzgebiete des europäischen Verwaltungsrechts
werden zunächst strukturprägende Elemente identifiziert. Die primärrechtlichen
Ermächtigungsgrundlagen und die allgemeinen Grundsätze des Primärrechts bieten Maßstäbe für die
weitere Analyse. Auf der Vollzugsebene bestehen horizontal und vertikal verlaufende mehrpolige
und gestufte Rechtsbeziehungen. Die Untersuchung zeigt daß die aus dem Eigenverwaltungsrecht
der Gemeinschaft bekannten Verfahrens- und Verteidigungsrechte unter Beachtung
bereichsspezifischer Besonderheiten auf das Gebiet der Verwaltungszusammenarbeit übertragbar
sind. Einem besonderen Anpassungsdruck unter dem Blickwinkel zunehmender Vernetzung der
Verwaltungsbehörden sind der Daten- und Geheimnisschutz der Individualrechtsschutz und die
Staatshaftung ausgesetzt.