In den letzten Jahren ist es zwischen der Europäischen Union und Ostasien zu einem dynamisch
wachsenden Dialog und Interaktionsprozess gekommen der nicht zuletzt in der neuen
asiatisch-europäischen Zusammenarbeit in Gestalt des Asia-Europe-Meeting (ASEM) seine
spezifische Ausdrucksform findet. Unter den Mitgliedstaaten dieser interregionalen Kooperation
sind vor allem Deutschland und Japan seit langem in besonderen Beziehungen miteinander
verbunden. Dies gilt auch für die Bereiche von Recht und Verwaltung. Unschwer lässt sich über
viele Jahrzehnte hinweg ein gewichtiger Einfluss des deutschen Rechts- und Verfassungsdenkens
auf die Entwicklung des modernen japanischen Staates erkennen. Eine herausragende Rolle spielt
in diesem Zusammenhang der Rechtstransfer von Deutschland nach Japan auf dem Gebiet des
öffentlichen Rechts und der Entwicklung der Verwaltungsstrukturen. Die Deutsche Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer hatte daran schon alsbald nach ihrer Gründung einen
beträchtlichen Anteil. Heute wirkt sie auch institutionell an der Staats- und
Verwaltungsmodernisierung in zahlreichen ostasiatischen Staaten im Rahmen der internationalen
Strukturpolitik mit. Eine wertvolle Frucht dieser Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit ist der
hier vorgelegte Sammelband. In gemeinsamer deutsch-japanischer Herausgeberschaft vereinigt er
eine Reihe Referate die Ende Oktober 1999 auf einer Konferenz in Speyer zum gemeinsamen
Rechts- und Verwaltungsvergleich unter Beteiligung namhafter Experten aus Korea und Singapur
erstattet worden sind. Die Autoren wenden sich vor dem Hintergrund der Europäisierung des alten
Kontinents des Globalisierungsprozesses und der Internationalisierung von Staat und Verwaltung
einerseits und in zentralen Problemfeldern dem Verfassungsvergleich zu. Auf der anderen Seite
wird der Umbruch des Verwaltungsrechts in Japan und Deutschland diskutiert. Die abgedruckten
Beiträge sind aus einschlägigen Vorträgen auf der vorbezeichneten Tagung hervorgegangen und
dann aktualisiert worden. Sie spiegeln den gegenwärtigen Rechts- und Streitstand wider. Ihnen
allen ist zu entnehmen dass beide Staaten inmitten ihrer jeweiligen regionalen Verankerung vor
ähnlichen Herausforderungen der Staats- und Verwaltungsmodernisierung stehen die sie indessen
rechtlich und verwaltungspraktisch teilweise durchaus unterschiedlich zu bewältigen suchen.