Von dem Bestreben geleitet die gesamte Rechtsordnung dem völkischen Denken zu unterwerfen
schuf der NS-Gesetzgeber mit dem GmbH-Gesetzesentwurf von 1939 eine Fülle von Regelungen die
wegen des Krieges niemals Gesetz wurden und bislang nicht näher untersucht sind. In den
Reformbestrebungen von 1969 und 1980 griff der Gesetzgeber teilweise auf Ideen von 1939 zurück
in der Meinung der Nationalsozialismus habe zum GmbH-Recht eine sachliche Diskussion geführt.
Matthias Stupp bettet den Entwurf in seine Entstehungsgeschichte ein indem er die
Entwicklungslinien des GmbH-Rechts seit 1892 und der Gesetzgebungsgeschichte seit 1933
nachzeichnet. Dabei bieten auch Verweise zur Geschichte des Aktiengesetzes von 1937 eine
Hilfestellung. Im letzten Kapitel unterzieht der Autor den Entwurf sodann einer eingehenden
Analyse. Als Ergebnis dieser Untersuchungen ist es möglich nicht nur ein dem
Nationalsozialismus eigenes Verständnis von einem auf völkischen Ideen aufbauenden
Gesellschaftsrecht insgesamt nachzuzeichnen sondern auch die vordergründig vorhandene
sachliche Neutralität des Entwurfs von 1939 zu widerlegen.