Der Wechsel in das neue Jahrtausend war geprägt von einer umfassenden Öffnung der nationalen
Grenzen weltweit und insbesondere in Europa. Dies hat jedoch auch zu einem erheblichen Anstieg
grenzüberschreitender Formen der organisierten Kriminalität und des Terrorismus geführt. In
Reaktion hierauf sind insbesondere im Rahmen der Europäischen Union des Europarats und der
Vereinten Nationen zahlreiche neue und hochspezifische Formen der grenzüberschreitenden
Strafverfolgung geschaffen worden. Da Strafverfolgungsmaßnahmen typischerweise in
Individualrechte des Einzelnen eingreifen beschäftigt sich der Autor mit der grundlegenden
Frage ob und in welchem Umfang die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen den
gleichen grund- und menschenrechtlichen Standards unterliegt wie sie für rein innerstaatliche
Strafverfahren gelten. Hierzu sind zunächst die zahlreichen Formen der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit und deren Rechtsgrundlagen herausgearbeitet und auf ihre Bedeutung für die
Individualrechte des Einzelnen hin untersucht worden. Dies und eine Bestandsaufnahme der
internationalen und insbesondere der deutschen Staatenpraxis hat jedoch gezeigt dass die
Staaten die Individualrechte des Einzelnen zugunsten der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in
Strafsachen beträchtlich beschneiden. Vor dem Hintergrund der Entstehung einer Europäischen
Verfassungsordnung ist daher in einer umfangreichen Analyse der Menschenrechte des
Völkergewohnheitsrechts und des Völkervertragsrechts ein normativer Weg herausgearbeitet worden
warum den Menschenrechten im Rahmen des nationalen internationalen und europäischen ordre
public auch bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung umfassend Rechnung getragen werden
muss und wie dies rechtspolitisch umgesetzt werden kann.