Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte vor allem zu wirtschaftlichen aber auch etwa zu
kulturellen Zwecken ist das wohl wichtigste Thema des Denkmalrechts. Walter Georg Leisner
begründet dazu die These: Es gibt denkmalgerechte Nutzbarkeit geschützter Gebäude und Anlagen.
Sie ist diesen Objekten als solchen immanent muß also bereits bei der begrifflichen Klärung
ihrer Denkmalwürdigkeit geprüft werden nicht erst bei der Zumutbarkeit der
Unterschutzstellung. Dies entspricht bereits geltendem Denkmalrecht dem Eigentumsverfassungs-
und dem steuerlich relevanten Förderungsrecht und sollte sich in der Dogmatik des Rechts der
Monumente allgemein durchsetzen. Diese Sicht orientiert sich am lebenden Denkmal erleichtert
zeitgemäße Umnutzung vom Schloß bis zum Wohnhaus ermöglicht der Praxis Flexibilität und
erhöht damit die Akzeptanz des Denkmalschutzes. Als Referenzbereich dienen dem Autor Regelungen
und Praxis Hamburgs. Sie zeigen Eigenarten einer Handels- und Industriekultur wie auch kurze
Wege des Verwaltens im Stadtstaat. Ausgezeichnet mit dem Immobilien-Forschungspreis 2002 der
Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. Wiesbaden.