Die ... Dokumentation des Symposiums mit dem Ausdruck aller Referate dürfte zur Pflichtlektüre
in Ministerien und der Justiz werden. Geert Mackenroth in: DRiZ Juni 2002 Die Modernisierung
des Staates mit Hilfe von Neuen Steuerungsmodellen als Instrumenten zur Steigerung ökonomischer
Effizienz und Effektivität hat auch die Justiz erreicht. Auf den dadurch entstehenden
Ökonomisierungsdruck reagiert die Dritte Gewalt zurückhaltend bis abwehrend. Eine Steuerung
durch etwas anderes als das Gesetz erscheint kaum vereinbar mit der Garantie richterlicher
Unabhängigkeit Budgetierung und Controlling durch die Justizverwaltung als Teil der Exekutive
scheinen in Konflikt mit der Gewaltenteilung zu geraten. Die relative Offenheit des
gegenwärtigen Modernisierungsprozesses zeigt sich in ungeklärten rechtlichen und tatsächlichen
Grundsatzfragen. Ist eine für Kosten-Leistungs-Rechnungen erforderliche Definition der Produkte
der Justiz möglich? Lässt sich eine Qualitätssicherung in der Justiz (etwa mittels
Benchmarking) angesichts einer eher quantitativ ausgerichteten finanziellen Steuerung
realisieren und das ungeachet einer verbreiteten Unsicherheit über die eigentlichen
Qualitätsmerkmale rechtsprechender Tätigkeit? Gebieten ein sich fundamental wandelndes
Staatsverständnis und veränderte Anforderungen an die Justiz eine Neudefinition der
richterlichen Unabhängigkeit oder eine verstärkte Selbstverwaltung der Gerichte? Auf diese
Grundsatzfragen antworten die Verfasser der Beiträge des vorliegenden Bandes Ergebnisse eines
Dialogs von Wissenschaft und Praxis. Zusammen bilanzieren sie den Stand der wissenschaftlichen
Diskussion als Ausgangspunkt für die Justizreformen der Gegenwart.