Mit dem geläufigen Begriff Grundrechtsmündigkeit ist der höchst unterschiedliche Aspekte und
Rechtsinstitute berührende Themenkomplex Minderjährige und Grundrechte nur unzulänglich erfaßt.
Wolfgang Roth beginnt daher mit einer Analyse von Grundrechtsfähigkeit Grundrechtsausübung und
Grundrechtsreife Minderjähriger neben denen eine besondere Figur einer Grundrechtsmündigkeit
nicht anzuerkennen ist. Die Grundrechtsausübung durch Minderjährige betrifft nicht allein ihr
Verhältnis zum Staat. Grundsätzlich klärungsbedürftig sind die Konsequenzen die sich aus den
Grundrechten der Minderjährigen für die gesetzliche Regelung der Rechtsbeziehungen zu ihren
Eltern oder Vormündern ergeben insbesondere hinsichtlich des Erziehungsrechts. Die Einbettung
des Familienrechts in die Grundrechtsordnung ist bis heute dogmatisch ebensowenig befriedigend
erfaßt wie generell das Verhältnis von Zivilrecht und Grundrechten. Der Autor erläutert dieses
Verhältnis und wendet sich hierbei gegen Fehlvorstellungen nicht zuletzt auf seiten des
Gesetzgebers aus denen mitunter Einseitigkeiten zu Lasten der Eltern resultieren welche die
Fundamente der Familie zu untergraben drohen. Eingehend behandelt wird das schwierige
grundrechtliche Spannungsverhältnis im Dreiecksverhältnis Kinder - Eltern - Staat. Abschließend
stellt der Autor die Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung der Grundrechte
Minderjähriger dar. Da diesen keine eigenständige Grundrechts-Prozeßfähigkeit zukommt sie
vielmehr auf das Eintreten ihrer gesetzlichen Vertreter angewiesen sind gewinnen im Falle
diesbezüglicher Meinungsverschiedenheiten die Eingriffsmöglichkeiten der Familiengerichte
zentrale Bedeutung zur Gewährleistung der Durchsetzbarkeit der Grundrechte Minderjähriger.