Das deutsche Staatskirchenrecht ist eine Disziplin im Umbruch. Der Strukturwandel der Religion
(Säkularisierung Individualisierung Fundamentalierung) geht nicht spurlos am entsprechenden
Rechtsgebiet vorbei. Gleiches gilt für die Europäisierung unserer Rechtsordnung. Und: Das
deutsche Staatskirchenrecht ist eine Disziplin die der eigenen Geschichte verbunden ist und
von dort her ihre Prägung erfährt. Der Autor versucht diese Spannung des Staatskirchenrechts
zwischen Tradition und Transformation am Beispiel der öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaften nachzuzeichnen. Im Vordergrund steht die systematische Darstellung des
Rechtsstatus den die nach Art. 137 V WRV korporierten Religionsgesellschaften im deutschen und
europäischen Recht einnehmen. Herausgekommen ist ein Kompendium des Religionsrechts in dem auf
verfassungstheoretische Grundlagen ebenso eingegangen wird wie auf aktuelle Einzelfragen zur
öffentlich-rechtlichen Rechtsform.