Ausgehend von dem tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel im Hinblick auf Information und
Kommunikation zeigt Oliver Rothley dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht entgegen vielfach
geäußerter Kritik geeignet ist unverlangte Informationen abzuwehren. Im Rahmen seines
individuellen kommunikativen Konzepts obliegt es dem Einzelnen selbst zu bestimmen wie sich
der Informationsfluss in seine Richtung verhält. Die Berechtigung hierzu erhält der Rezipient
aus der ausschließlich ihm zustehenden Verfügungsfreiheit hinsichtlich seiner individuellen
Kommunikationsmedien und deren Bedeutung für die untrennbar mit seiner Persönlichkeit
verbundenen interpersonalen Kommunikation. Im Ergebnis stellt der Autor heraus dass
insbesondere das vieldiskutierte unverlangte Zusenden von E-Mail-Werbung im Privatbereich neben
der Verletzung von § 1 UWG auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
darstellt. Neben der Erweiterung des persönlichkeitsrechtlichen Schutzbereichs setzt sich der
Autor kritisch mit der Systematik des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes auseinander.
Rothley gelangt zu seinem Ergebnis mittels einer interessenbezogenen Schutzbereichsanalyse
womit der typischen unstrukturierten Einzelfallabwägung hinsichtlich der hier untersuchten
Verletzungshandlungen eine Absage erteilt wird. Neben der schwerpunktmäßigen
persönlichkeitsrechtlichen Betrachtung wird die europäische Rechtslage und das Wettbewerbsrecht
im Hinblick auf das Thema untersucht. Die Problematik der E-Mail-Werbung zieht sich dabei wie
ein roter Faden durch die Arbeit und wird aus Sicht der verschiedenen Rechtsgebiete beleuchtet.
Schließlich nimmt der Verfasser auch Stellung zu der praxisrelevanten Problematik der
Einverständniserteilung vor allem bei Verwendung formularmäßiger Klauseln. Neben der
kritischen Auseinandersetzung mit der diesbezüglichen Rechtsprechung werden Vorschläge für eine
formularmäßige Einverständniserteilung unterbreitet.