Grundrechte berechtigen den Bürger und binden den Staat insbesondere den Gesetzgeber. Was aber
gilt wenn der Bürger selbst Gesetze gibt? Ist er dann als (gesetzgebender) Bürger
grundrechtsberechtigt oder als (staatlicher) Gesetzgeber grundrechtsgebunden? Das Spannungsfeld
das die Begriffe des gesetzgebenden Bürgers und des bürgerlichen Gesetzgebers beschreiben
liegt im Herzen des Staatsrechts betrifft es doch die Grundrechte und das
Staatsorganisationsrecht gleichermaßen. Angesprochen sind Grundlagen des Gemeinwesens
namentlich das Verhältnis von Staat und Gesellschaft und Grundfragen des Rechts etwa die
Beziehung von subjektiven Rechten und staatlichen Kompetenzen. In seinem Band Volksgesetzgebung
und Grundrechte erörtert Bernd Hartmann das Verfahren der Volksgesetzgebung das mittlerweile
alle Länder der Bundesrepublik kennen. Methodenbewusst und normtextorientiert unternimmt der
Verfasser den Versuch auf den verschiedenen Stufen des Volksgesetzgebungsverfahrens
(Entwurfsfertigung Bürgerbegehren Volksentscheid usw.) jeweils zu bestimmen ob die Bürger
(grundrechtsgebunden) Staatsgewalt ausüben oder (grundrechtsberechtigt) Freiheit ausleben. So
stellt der Autor seine eigene differenzierte Antwort gegen die bisher einzige einschlägige
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsgeltung im
Volksgesetzgebungsverfahren. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster hat
diese Dissertation mit dem Harry-Westermann-Preis 2004 (1. Platz) ausgezeichnet.