Eine 'Metaphysik der Sitten' scheint zunächst innerhalb einer Kritik der Vernunft nur schwer
ihren Ort zu finden. Kants Verweise auf eine juridische Verfassung der Vernunft orientieren
sich jedoch an einer rechtlich verfaßten Freiheit in der theoretisches und praktisches Wissen
als freies Verhalten eines Subjekts entstehen kann. Kants Rechtsphilosophie und Tugendethik
lassen sich aus dem Prinzip der Darstellung von Freiheit in der Welt der Erscheinungen erklären
da es darin um die wechselseitige Zuschreibung der Fähigkeit zur moralischen Willensbestimmung
geht. In diesem Anerkennungsverhältnis können Subjekte sich auch ihre Vorstellungen so
zuschreiben daß in einer 'Kritik der Vernunft' die theoretische und praktische Erkenntnis auf
ihre Grenzen hin untersucht werden kann. Nur das im Recht konstituierte personale Subjekt
bezieht sich so auf die Welt und auf andere Personen daß es auch sich von sich unterscheiden
und auf sich beziehen kann. Deshalb kommt nur ihm die theoretische Freiheit zu in der ihm die
Welt in apriorischen Begriffen bekannt werden kann.