Durch das Inkrafttreten des BBodSchG hat die Altlastenproblematik nichts von ihrer Aktualität
verloren. Während grundsätzliche Teilaspekte nach wie vor rechtlich nicht bewältigt sind hat
die Einführung eines verschärften Haftungsregimes zahlreiche neue Rechtsprobleme geschaffen.
Eine Vielzahl von Anwendungsfällen in den alten und neuen Bundesländern belegt die große
praktische Bedeutung. Im ersten Teil der vorliegenden Abhandlung untersucht Georg Franz die
Grundlagen Voraussetzungen und Grenzen der Altlastenhaftung nach allgemeinem Polizei- und
Ordnungsrecht. Hierbei analysiert er insbesondere die im Brennpunkt kontroverser Diskussionen
stehenden Problemfelder des Verursacherbegriffs der Reduzierung der Zustandshaftung und der
Rechtsnachfolge. Auf dieser Basis widmet sich der Autor im zweiten Teil den
Sanierungsverantwortlichen nach dem BBodSchG. Unter kritischer Würdigung der hierzu
veröffentlichten Ansätze in Literatur und Rechtsprechung stellt er die jeweiligen Tatbestände
im einzelnen dar und prüft ob und in welchem Ausmaß auf die zum Teil hochentwickelte Dogmatik
zur herkömmlichen Verhaltens- und Zustandshaftung zurückgegriffen werden kann. Im Hinblick auf
die Haftungsverschärfungen bildet der vielfach erhobene Einwand der verfassungswidrigen
Rückwirkung einen Schwerpunkt. Zudem vertieft der Autor die Einstandspflicht für juristische
Personen namentlich die Durchgriffstatbestände der qualifizierten faktischen
Konzernabhängigkeit und der Unterkapitalisierung. Darüber hinaus stellt sich die ebenfalls
rechtsgebietsübergreifende Frage nach der Einordnung der Sanierungspflicht im
Insolvenzverfahren als erörterungsbedürftig dar. Neben der Dereliktion erfährt schließlich die
lebhaft umstrittene Haftung des früheren Eigentümers besondere Erwähnung. Insgesamt ist
festzustellen daß die teilweise recht komplexen Auslegungsfragen den Vollzug des BBodSchG
beeinträchtigten.