Der Schutz gegen den Nachdruck im Königreich Württemberg ist noch in keiner eigenständigen
Monographie bearbeitet worden obwohl das Königreich im Deutschen Bund eine nennenswerte
Sonderrolle einnahm die sich von den übrigen Staaten sehr deutlich unterschied. Die Bedeutung
der Vorgehensweise Württembergs bei der Erteilung von Privilegien gegen den Büchernachdruck
wird in fünf Schritten dargestellt. In den beiden ersten Teilen soll der allgemeine Rahmen im
Deutschen Bund sowie in Württemberg gesteckt werden. In einem dritten Teil wird die
Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des Generalrescriptes von 1815 erörtert dieses Rescript
war das Herzstück der Urheberrechtsgesetzgebung des Königreichs und dominierte die dortige
Rechtspraxis bis 1870. Wie die Antrags- und Bescheidungspraxis Württembergs hinsichtlich der
Privilegiengesuche aussah thematisiert der Autor im vierten Teil. Dass der Einfluss von
außerhalb das Königreich Württemberg schließlich dazu zwang seine Privilegienpraxis aufzugeben
wird im fünften resp. letzten Teil erörtert. Ein Fazit beschließt die Studie und trägt die
Ergebnisse zusammen.