Das ABGB von 1811 stellt mit einem Vorläufer von 1797 für die Provinz Galizien die älteste
Privatrechtskodifikation überhaupt dar. Es ist vom Naturrecht geprägt so daß nur jene
Bestimmungen Aufnahme fanden die als logisch immer und überall geltend angesehen wurden
während wandelbares Recht außerhalb des Gesetzbuches verblieb. Dies ermöglichte seine Geltung
in der multinationalen Habsburgermonarchie sowie seine Ausstrahlungen auf Schweizer Kantone und
Balkanstaaten. Das Buch beschreibt in umfassender Weise die Entstehung und Entwicklung im 19.
Jahrhundert bis zur umfassenden Reform von 1914 16.