Die Untersuchung führt durch die reichhaltige Rechtsprechungsgeschichte zur Haftung von
Gesellschaftern auf Grundlage von826 BGB und macht deutlich dass sich die Sittenwidrigkeit wie
kaum ein anderer unbestimmter Rechtsbegriff des Zivilrechts als Vehikel der Rechtsfortbildung
heranziehen lässt. Der Autor schlägt im Bereich der Haftung des Gesellschaftsrechts vor sich
von der Ethik als Grundlage der Sittenwidrigkeit abzuwenden und neue funktionale
Begründungsmuster in der Rechtsökonomie zu suchen.