Wenn zu Beginn dieser Darlegungen über »Legalität« und »Legitimität« die heutige
innerstaatliche Lage Deutschlands staats- und verfassungsrechtlich als »Zusammenbruch des
parlamentarischen Gesetzgebungsstaates« gekennzeichnet wird so ist das nur als eine
zusammenfassende kurze fachwissenschaftliche Formel gemeint. Optimistische oder
pessimistische Vermutungen und Prognosen interessieren hier nicht von »Krisen« - seien es nun
biologische medizinische oder ökonomische Krisen Nachkriegskrisen Vertrauenskrisen
Gesundungskrisen Pubertätskrisen Schrumpfungskrisen oder was immer - soll ebenfalls nicht
gesprochen werden. Um die ganze Problematik des heutigen Legalitätsbegriffes des ihm
zugehörigen parlamentarischen Gesetzgebungsstaates und des aus der Vorkriegszeit überlieferten
Rechtspositivismus richtig zu verstehen bedarf es staats- und verfassungsrechtlicher
Begriffsbestimmungen welche die gegenwärtige innerpolitische Lage in ihren staatlichen
Zusammenhängen im Auge behalten. Aus der Einleitung