Obwohl die Notwendigkeit des Schutzes der natürlichen Ressourcen inzwischen fest im
juristischen Bewusstsein verankert ist stellt der Umweltschutz gerade das Strafrecht noch vor
erhebliche Probleme. Die Kritik am Umweltstrafrecht reißt nicht ab und es sieht sich dem
Vorwurf ausgesetzt reines Symbolstrafrecht zu sein. Die Arbeit untersucht das Umweltstrafrecht
auf seine Effektivität hin und greift die Zurechnungsproblematik als einen der Gründe für
dessen Effektivitätsdefizite heraus.